Abstract
Im aktuellen Diskurs eskaliert Rede zu Hassrede, und Hassrede zu Hasskriminalität. Der Hass trifft überwiegend Minderheiten, die sich in der Folge aus dem demokratischen Diskurs zurückziehen: Hassrede ist demokratiegefährdend. Strafrechtlich geht es dabei insbesondere um Beleidigungsdelikte. Dieser Beitrag zeichnet die aktuelle verfassungsrechtliche Dogmatik der Beleidigung nach und zeigt auf, wie sie das demokratische Versprechen von »gleicher Freiheit« – gerade im digitalen Raum – einlösen kann.
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