Abstract
1 − Technische, rechtliche, organisatorische und soziale Voraussetzungen und
Regeln der Forschung müssen so gestaltet werden, dass sie das Teilen von Daten
und Software in der Wissenschaft und ihre kooperative Bearbeitung fördern.
Dabei können Zugangsbeschränkungen zu in der Wissenschaft erzeugten oder
bearbeiteten Daten nicht nur aus rechtlichen Gründen notwendig sein, bedürfen aber in allen anderen Fällen jeweils einer Begründung.
2 − In den Forschungsfeldern müssen sowohl methodisch verschiedene datenintensive Ansätze als auch andere Forschungsformen nebeneinander bestehen,
weiterentwickelt werden und neu entstehen können. Dafür sind Freiräume zu
erhalten und Angebote in den Organisations- und Förderbedingungen der Forschung auszubalancieren.
3 − Kompetenzen im Umgang mit Daten und Methoden ihrer Verarbeitung müssen für Tätigkeiten innerhalb und außerhalb der Wissenschaft systematisch vermittelt werden. Dabei sind unterschiedliche Spezialisierungsgrade und Karriere-
8 pfade zu berücksichtigen, die von allgemeiner Data Literacy über fachspezifische bis zu fachübergreifenden Kompetenzprofilen reichen.
4 − Hochwertige Beiträge zu kuratierten Datensammlungen und Datenpublikationen, zum Forschungsdatenmanagement wie auch zur Methoden- und Softwareentwicklung müssen als genuine Leistungen von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern anerkannt werden und Unterstützung erfahren.
5 − Forschungsdaten und die bei ihrer Erzeugung und Verarbeitung verwendeten digitalen Instrumente müssen im Interesse von Wissenschaft und Gesellschaft zuverlässig verfügbar bleiben, um die Reproduzierbarkeit von Ergebnissen zu sichern und weitere Nachnutzungen auch nach mittleren und langen
Zeiträumen zu ermöglichen. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist die systematische und nachvollziehbare Dokumentation der einzelnen Verarbeitungsschritte.
6 − Das Wissenschaftssystem muss sich den Herausforderungen der Schnelllebigkeit von Datenangeboten, Hard- und Software-Entwicklungen sowie dem immer schnelleren Aufkommen neuer Methoden stellen. Die Offenheit für teils
radikale Neuerungen muss zugleich in ein ausgewogenes Verhältnis zum Interesse an Beständigkeit, Reproduzierbarkeit und nachhaltiger Nutzung bewährter
Lösungen gebracht werden.
7 − Öffentlich finanzierte Wissenschaft soll neben eigenen Daten auch Forschung mit Daten der öffentlichen Hand und des privaten Sektors vorantreiben
und deren Nutzungen in der Gesellschaft unterstützen. In Kooperationen mit
nicht-wissenschaftlichen Partnern müssen jedoch wissenschaftliche Standards,
die Einhaltung rechtlicher Regelungen und übergreifende Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gewährleistet sein.
8 − Wissenschaft muss gerade in diesem Feld den Dialog mit der Gesellschaft
suchen, um die Veränderungen ihrer Grundlagen, Fragestellungen und Ergebnisse durch datenintensive Forschung transparent zu machen. Sie muss in diesem Austausch Impulse aus der Gesellschaft zur eigenen Weiterentwicklung
aufnehmen.
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