Article,

Neonazis hoch bestraft

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Die Zeit, (Sep 21, 1979)

Abstract

Zu Freiheitsstrafen zwischen vier und elf Jahren sind im Bückeburger Rechtsextremistenprozeß die sechs Angeklagten verurteilt worden. Der als Rädelsführer einer terroristischen „Werwolf“-Untergrundorganisation angeklagte ehemalige Bundeswehrleutnant Michael Kühnen wurde von diesem Vorwurf freigesprochen. Der 24jährige erhielt aber dennoch vier Jahre Freiheitsentzug für zahlreiche Straftaten der Volksverhetzung, der Aufstachelung zum Rassenhaß und der Gewaltverherrlichung. Nach 40 Verhandlungstagen sah der Dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle als erwiesen an, daß die Angeklagten Lothar Schulte (elf Jahre Gefängnis), Lutz Wegener (acht Jahre), Uwe Rohwer (neun Jahre) und Klaus-Dieter Puls (neun Jahre) Mitglieder einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung waren. Den Angeklagten Manfred Börm (sieben Jahre) fand das Gericht der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig. Mit allen Gesamtstrafen blieben die fünf Berufsrichter nur unwesentlich unter den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger der Angeklagten hatten, bis auf die Anwälte Wegeners und Schultes, Freisprache gefordert. Zu Kühnens Nazi-Propaganda – er hatte NS-Materialien bei sich oder verbreitet – erklärte das Gericht, es sei „so ziemlich das heftigste gewesen, was wir gesehen haben“. Die von Kühnen gegründete „Aktionsfront Nationaler Sozialisten“ müsse als Nachfolgeorganisation der verbotenen NSDAP angesehen werden. In dem Prozeß wurden seit Ende Mai 128 Zeugen und zwölf Gutachter gehört. Gegen eine Vielzahl von Entlastungszeugen aus der „rechten“ Szene leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage ein. Im Bückeburger Prozeß wurden erstmalig in der Bundesrepublik Rechtsextremisten als Terroristen verurteilt. U. V.

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    6 years ago (last updated 6 years ago)
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